In der Montessori-Schule/Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler mit dem individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung unterrichtet. Zu diesem Personenkreis gehören auch die Kinder und Jugendlichen mit Komplexer Behinderung.
Aufgrund ihrer individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten benötigen die Kinder und Jugendlichen hier lediglich ein Mehr an Unterstützung, Hilfsmitteln und personeller Zuwendung. Dieses Mehr liegt im Förderbedarf der einzelnen Schülerin bzw. des Schülers begründet und bildet von daher die Grundlage für jegliche sinnvolle Bildung und Erziehung. An der Montessori-Schule werden in individueller Absprache zwischen den Klassenteams und den Therapeuten Physio-, Ergo-, Logo- und Reittherapie angeboten. Im Schulalltag steht das Wort Teilhabe im Vordergrund. Der Einbezug von Schülerinnen und Schülern mit Komplexer Behinderung erfolgt in heterogenen Gruppenzusammensetzungen. Im Sinne des Normalisierungsprinzips (Wolfensberger u. a.) bemüht sich die schulische Erziehung und Bildung dem jeweiligen individuellen Förderbedarf zu entsprechen.
Die Bezeichnung „Komplexe Behinderung“ ist nicht als Eigenschaft der Behinderung zu verstehen, sondern als Attribut der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, was durch die Großschreibung des Wortes „Komplex“ symbolisiert wird. Auf den Behinderungs-Begriff kann derzeit noch nicht verzichtet werden, weil mit ihm Rechtsansprüche verbunden sind. (Fornefeld 2010, 268). In der Regel sind bei Menschen mit Komplexer Behinderung alle Erlebens- und Ausdrucksmöglichkeiten betroffen.
Die Namensgebung dieses komplexen menschlichen Phänomens zielt auf die Anerkennung und Aufwertung der betroffenen Menschen: Die Lebenswirklichkeit der Menschen mit Komplexer Behinderung ergibt sich aus der komplexen Verwobenheit seiner physischen und psychischen Verfasstheit mit seinem Erfahrungshorizont und dem aktuellen Lebenskontext (Alltagserfahrung, Subjektivität und Bedeutungszuschreibungen).
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